Knackige News für neue Betriebsräte!

So frisch nach der Betriebsratswahl stürmen viele Frage auf Sie ein. Wie geht es jetzt weiter? Wer kümmert sich um was? Welches Wissen brauche ich unbedingt? Hier finden Sie Antworten! In 14 praktischen Tipps und unserem mehrteiligen Infoservice für Neue im Betriebsrat.

Ausgabe 4

Gesund und begeisternd

Guten Tag,

etliche von uns sind traurig, dass die Narrenzeit nun vorbei ist – andere sind dankbar, dass die „Jecken“ zur Normalität zurück finden. Und so hat Sie alle der Betriebsratsalltag wieder eingeholt, und damit u.a. auch die Aufgabe, sich für die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen einzusetzen! Ein ganz wesentliches Augenmerk müssen Sie als Betriebsrat nämlich auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz richten. Tipps dazu erhalten Sie in unserem heutigen E-Mail-Infoservice.

Außerdem widmen wir uns in dieser Ausgabe der speziellen Position freigestellter Betriebsräte. Was gilt für sie und worauf ist zu achten?

Und schließlich gibt Ihnen einer unserer Kommunikationstrainer Tipps, wie Sie es nahezu ohne Lampenfieber meistern, Reden auf der Betriebsversammlung zu halten.

Wir drücken Ihnen die Daumen, dass Sie auch in der jetzigen Fastenzeit gut über die Runden kommen und freuen uns, wenn Ihnen unsere heutigen Tipps dabei behilflich sind.



PS: Frühere Ausgaben finden Sie und interessierte Betriebsrats-Kollegen auch weiterhin in unserem Archiv auf www.betriebsrats-tipps.de

Inhaltsverzeichnis

  1. Tipp von Betriebsrat zu Betriebsrat
  2. Tipp von einem Rechtsexperten
  3. Unsere Seminarempfehlungen
  4. Stimmen unserer Seminar-Teilnehmer
  5. Tipp von einem Kommunikations-Experten
  6. Eine Poko-Seminarleiterin stellt sich vor
  7. Literaturtipp
  8. Zum Archiv auf www.betriebsrat-tipps.de

TIPP von Betriebsrat zu Betriebsrat

Neu im Betriebsrat? So machen Sie es richtig:

Tipp 4: Arbeits- und Gesundheitsschutz - mehr als nur überall die richtigen Schilder!
Viele Betriebsräte haben ein etwas zwiespältiges Verhältnis zu diesem Thema: Sie sehen natürlich, wie wichtig dieser Bereich ist – schließlich geht es um die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen. Andererseits scheint es dabei doch „nur“ um eine pedantisch genaue Umsetzung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien zu gehen – wofür ja eigentlich die betrieblichen Arbeitsschutzbeauftragten da sind...

Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen stellt jedoch eine zentrale Aufgabe des Betriebsrats dar.

Wenn Sie den gesamten Tipp lesen möchten, fordern Sie bitte hier unseren vollständigen E-Mail-Infoservice für neue Betriebsräte an.

nach oben

TIPPS von einem Rechtsexperten

1. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Arbeitsschutzgesetz
Am 21.08.1996 ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft getreten, anschließend folgende Verordnungen:

  • Verordnung über die Sicherheit und Gesundheit bei der Benutzung persönlicher Sicherheitsausrüstung bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung)
  • Verordnung über die Sicherheit und Gesundheit bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung) und die
  • Verordnung über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung).
  • Arbeitsmittelbenutzungsverordnung – AMBV
  • Mutterschutzrichtlinienverordnung – MuSchRiV
  • Baustellenverordnung – BaustellV
  • Biostoffverordnung – BioStoffV
  • Gefahrstoffverordnung – GefStoffV
  • Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV

Der Arbeitsschutz wird als eine ständige Aufgabe aller daran Beteiligten angesehen, wobei im ArbSchG bewusst Gestaltungsspielraum für Arbeitsschutzmaßnahmen gelassen wird.

Fordern Sie hier unseren vollständigen E-Mail-Infoservice für neue Betriebsräte an und erfahren Sie mehr über Ihre Handlungsmöglichkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz!

In der kommenden E-Mail unseres „Infoservices für neue Betriebsräte“ erhalten Sie Informationen und Tipps rund um das Thema Wirtschaftliche Angelegenheiten.

2. Sonderrolle: Freigestellter Betriebsrat

In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ist mindestens ein Betriebsratsmitglied (mit mehr als 500 Beschäftigten zwei, ab 901 drei etc.) von seiner regulären Dienstpflicht freizustellen, um in Vollzeit den betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nachkommen zu können (§ 38 Abs. 1 BetrVG).

Gesetzlich handelt es sich um eine „Mindestregelung“, in der Praxis sind häufig sogar mehr Freistellungen erforderlich.

Welche Mitglieder letztlich freigestellt werden, entscheidet alleine der Betriebsrat in einer vom Betriebsratsvorsitzenden geleiteten geheimen Wahl (§ 38 Abs. 2 BetrVG). Eine vorherige Beratung mit dem Arbeitgeber ist nach § 38 Abs. 2 Satz 1 allerdings im Rahmen einer ordentlich einberufenen Sitzung mit dem gesamten Gremium erforderlich. Bei Bedenken aus betrieblichen Gründen kann sich der Arbeitgeber an die Einigungsstelle wenden (§ 38 Abs. 2 Satz 4).

Was gilt für den freigestellten Betriebsrat und was hat er zu beachten?

Lesen Sie hier mehr über die Sonderrolle: Freigestellter Betriebsrat

nach oben

UNSERE SEMINAREMPFEHLUNGEN

"Betriebsrat und Arbeits- und Gesundheitsschutz"

Lernen Sie in unserem Seminar die arbeitsmedizinischen und rechtlichen Grundlagen sowie die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates kennen, mit denen die Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gezielt verbessert werden können.

Hier geht es zu den detaillierten Seminarinhalten und Terminen sowie zur Möglichkeit, sich anzumelden.

"Der freigestellte Betriebsrat - Erfolg zwischen Erwartungsdruck und eigenem Anspruch"

In diesem Seminar erfahren Sie, welche besonderen Rechte und Pflichten Ihre Rolle beinhaltet und mit welchen Methoden Sie professionell und sicher im Gremium arbeiten können. Lernen Sie angemessen aufzutreten und die Betriebsratsarbeit zielgerichtet zu organisieren.

Hier geht es zu den detaillierten Seminarinhalten und Terminen sowie zur Möglichkeit, sich anzumelden.

"Kongress BRV[plus] - Ein anspruchsvolles Amt erfolgreich meistern!"

Das Highlight 2011 vor allem für BRVorsitzende [plus] Stellvertreter, Ausschussvorsitzende und Freigestellte.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.kongress-betriebsratsvorsitz.de

nach oben

STIMMEN unserer Seminar-Teilnehmer

Teilnehmer des Seminars „Arbeits- und Gesundheitsschutz I“ vom 10. - 14.02.2014 in Dresden:

  • „Tolle Arbeit der Referenten, Auflockerung des Themas mit Beispielen aus der Praxis war sehr toll.“
  • „Es war ein super Seminar!“
  • „Die Seminarleitung war sehr freundlich, hat jeden Wunsch erfüllt.“
  • „Vielen Dank!“

Teilnehmer des Seminars „Der freigestellte Betriebsrat“ vom 04. - 07.06.2013 in Potsdam:

  • „Es war ein sehr angenehmes und lehrreiches Seminar, danke!“
  • „Kleine Teilnehmerzahl, angenehme Atmosphäre.“
  • "Besonders gefallen hat mir, dass die Referentin auf die Probleme der Seminarteilnehmer gut eingegangen ist.“
  • "Top - weiter so!“

nach oben

TIPP von einem Kommunikationsexperten

Reden halten in der Betriebsversammlung

Um meine Botschaft in meinem Redebeitrag erfolgreich an das Publikum zu transportieren, ist es von elementarer Wichtigkeit, einen positiven Kontakt zu den Zuhörern aufzubauen. Hierzu bedarf es der Wachheit aller Sinne. Ein Übermaß an Angst und Lampenfieber ist regelrecht „beziehungstötend“. Hier einige praktische Hinweise, die hilfreich sein können, ein Übermaß an Lampenfieber abzubauen, und dazu dienen, schon in der Anfangsphase einer Rede positive Kontakte zu den Zuhörern aufzubauen.

Ängste nicht verdrängen
Wer die Redeangst verdrängt, verstärkt den inneren Druck. Dies führt zwangsläufig zu vermehrten Schwierigkeiten, zu Pannen oder Fehlern. Stressenergien lassen sich meist sinnvoll umsetzen. Wir müssen die Angst akzeptieren lernen!

Fordern Sie hier unseren vollständigen E-Mail-Infoservice für neue Betriebsräte an und lesen Sie die weiteren Tipps unseres Kommunikationsexperten!

Beim nächsten Mal gibt Ihnen einer unserer Kommunikationsexperten Tipps zum Umgang mit Störungen in Betriebsratssitzungen.

nach oben

Eine Seminarleiterin stellt sich vor

Heute:
Brigitte Schuster

Bei Brigitte Schuster treffen Sie auf eine Seminarleiterin mit Herz und Verstand, aber auch mit eigener umfangreicher Erfahrung in der Betriebsratsarbeit. Besonders zeichnet sie ihre Kompetenz im Bereich Suchtprävention aus: Als examinierte Pflegekraft ist sie seit 20 Jahren in der Behindertenarbeit tätig, bildete sich zur betrieblichen Suchtberaterin weiter und baute die Suchtprävention in einem Rehabilitationszentrum auf.

In ihrer beruflichen Tätigkeit hat sich Brigitte Schuster derart viel Erfahrung und Know-how angeeignet, dass sie ihr Wissen als Beraterin und Referentin weitergibt – erfreulicherweise auch in Poko-Seminaren.

Da sie sich selbst acht Jahre als Betriebsrätin engagiert hat, ist sie seit 2004 außerdem in unterschiedlichsten Poko-Seminaren als Seminarleiterin aktiv. Warum sie auch diese Rolle sehr gerne übernimmt, erklärt sie folgendermaßen:

Abonnieren Sie hier unseren vollständigen E-Mail-Infoservice für neue Betriebsräte an und erfahren so mehr über unsere Seminarleiterin Brigitte Schuster.

 

nach oben

Literaturtipp

Handbuch Arbeitsschutz

Pieper/Vorath (Hrsg.), 2. Auflage 2005

ArbSchR, Arbeitsschutzrecht, Kommentar

Pieper, Ralf, 4., erweiterte und überarbeitete Auflage 2009

Arbeitsschutzgesetze - Basiskommentar mit Betriebssicherheitsverordnung

Pieper, Ralf, 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2010

nach oben

Impressum:
Poko E-Mail-Infoservice für Betriebsräte
Poko-Institut
Heidrun und Hans Dieter Rieder
Kaiser-Wilhelm-Ring 3a
48145 Münster

info@poko.de
https://www.poko.de

Redaktionsteam
Poko E-Mail-Infoservice für Betriebsräte
admin@poko.de
Tel. 0251 1350-1412
Fax. 0251 1350-500

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Nachdruck und Weiterverbreitung nur für den persönlichen Gebrauch. Dieser E-Mail-Infoservice darf an Kollegen und Bekannte weitergeleitet werden, aber nicht nachgedruckt, auf CD-ROMs oder in Online-Angebote übernommen werden.

Anmeldung für diesen E-Mail-Infoservice unter
www.betriebsrats-tipps.de

Wenn Sie den E-Mail-Infoservice für Betriebsräte nicht mehr erhalten möchten, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: admin@poko.de